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9.8.2011 von Lucky Sultan.
Das obige Schild bracht mich jetzt bei einem Kurzurlaub in Tschechien zum Grübeln. Ist hier eine Zufahrt den Agrarleuten verwehrt? Eigentlich ist ja der Begriff der LPG aus DDR-Zeiten längst Geschichte. Aber es geht nicht um die Landwirtschaft. Denn das Verkehrsschild hing auch an der Zufahrt einer größeren Tiefgaragenanlage unter einem Einkaufszentrum. Also: LPG deutet auf autogasbetriebene Fahrzeuge hin: “Liquified Petroleum Gas”. In diesem Fall ist also solche Fahrzeugen die Zufahrt nicht gestattet. Wahrscheinlich deshalb, weil Autogas wohl schwerer als Luft ist und sich so - bei Austritt - also in Hohlräumen “niederlasssen” könnte. Also besteht vielleicht eine Erstickungs- oder Explosionsgefahr für den Fall der Tiefgarage. Zumindest wollen sich die Eigentümer der Anlage wohl so vor einer eventuellen Gefahr schützen. In Deutschland ist das Abstellen von Autogasfahrzeugen in Tiefgaragen eigentlich nicht verboten, ein früher bestehendes Verbot ist weitgehend aufgehoben. Allerdings können private Besitzer natürlich dennoch eine solche Regelung treffen. In Ausübung ihres Hausrechtes. Also können die Agrarier ehemaliger LPG-Einrichtungen ganz gelassen angesichts solcher Schilder bleiben, nur die Fahrer von Autogas-Fahrzeugen müssen das Schild beachten und dürfen in solchen Fälle die so gekennzeichnete Tiefgarage nicht nutzen.
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